| Unternehmensnachfolge |
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Die alten Säcke wollen doch gar nicht verkaufen! (Jens Odewald, Odewald & Compagnie Berlin) BegriffDieser "Erfahrungsbericht" spiegelt das tatsächliche Dilemma des sogenannten Nachfolgeproblems in Deutschland wider. Meistens handelt es sich eher um ein psychologisches Problem und nicht um eine komplizierte Angelegenheit. Eine Firma in die nächste Generation zu überführen ist im Grunde vernünftig lösbar, sofern der "Alte" tatsächlich aussteigen will. Externe LeistungViele Unternehmen werden über lange Jahre erfolgreich geführt und weiterentwickelt. Irgendwann jedoch steht aus Altersgründen die Notwendigkeit an, in absehbarer Zeit die Unternehmensnachfolge zu regeln. Kommt jedoch eine familieninterne Nachfolge nicht in Frage oder möchten außerdem ein oder mehrere Gesellschafter ausscheiden, sind externe Leistungen gefragt:
SelbstverständnisGeduld mit der Eminenz des Unternehmens!MethodeVon der Art der Nachfolge hängt die Methode ab!Aspekte und HintergründeVon den möglichen Nachfolgemodellen hat jedes seine eigene Logik. Das heißt, die gegebenen Umstände sind genau zu betrachten, so daß die passende Variante sicher ausgewählt werden kann.Management Buy-In / Management Buy-Out:Dieses Übernahmemodell sieht vor, dass erfahrene Manager sich in einer "Erwerbergesellschaft" mit Finanzinvestoren zusammenschließen und das Unternehmen erwerben. UnternehmensverkaufEin Existenzgründer hat die Möglichkeit, das Unternehmen gegen eine Einmalzahlung oder gegen Rente, Rate oder dauernde Last zu kaufen. Hier werden von Anfang an klare Eigentumsverhältnisse geschaffen und der Käufer hat die freie Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Bei Kauf gegen Einmalzahlung muss der Käufer dem Verkäufer die gesamte Summe auf einmal übergeben. Der Kapitalbedarf des Existenzgründers ist entsprechend hoch. Er kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Summe mit zinsgünstigen und in den ersten Jahren tilgungsfreien öffentlichen Existenzgründungsdarlehen finanzieren. UnternehmenspachtWie beim Kauf gegen wiederkehrende Zahlungen muss der Unternehmensnachfolger auch hier keinen Gesamtkaufpreis finanzieren. Die Pachtzahlungen können in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Unternehmen geht aber nicht in das Eigentum des Nachfolgers über, und seine unternehmerische Tätigkeit innerhalb des Pachtbetriebes ist zeitlich begrenzt.Darüber hinaus besteht eventuell ein Interessengegensatz zwischen Pächter und Verpächter. Zum Beispiel wird der Pächter daran interessiert sein, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch Investitionen aber unter Umständen nicht tätigen, weil er als Eigentümer des Betriebes nicht gleichzeitig Nutznießer ist. Die Trennung von Eigentum und Unternehmensführung kommt dann in Frage, wenn das Unternehmen trotz eines fehlenden Familiennachfolgers im Besitz der Familien bleiben soll. In diesem Fall bieten sich zwei Varianten an: Die Einsetzung eines Fremdgeschäftsführers oder die Verpachtung des Betriebes. Beide Möglichkeiten eignen sich besonders dann, wenn der Unternehmer Kinder hat, die als Nachfolger in Frage kommen, die aber noch zu jung oder unentschlossen sind. Wenn sich abzeichnet, welchen Weg der Nachwuchs gehen wird, ist die Übertragung in Form der Familiennachfolge oder ein Verkauf immer noch möglich. Leitet ein Fremdgeschäftsführer das Unternehmen (Interimsmanager), bleiben Kapital und Aufsicht in Händen der Familie. Der Geschäftsführer erhält als Angestellter ein Gehalt und typischerweise zusätzliche Tantiemevergütungen. Die Eigentumsverhältnisse werden nicht berührt. Es entsteht weder ein Veräußerungsgewinn noch fällt Schenkungssteuer an. Der Unternehmer ist aber auf halbem Weg stehen geblieben, denn er hat lediglich die Führung des Unternehmens übergeben. Eine langfristige Regelung der Eigentumsverhältnisse steht noch aus. Ähnlich ist es bei der Verpachtung. Der Inhaber hat seinen Betrieb dem Pächter zwar "übergeben", aber auch hier bleibt er Eigentümer des Unternehmens, und eine endgültige Nachfolgeregelung bleibt nach wie vor offen. Anders als bei Fremdgeschäftsführung hat der Eigentümer praktisch keinen Einfluß auf die Betriebsleitung und erhält lediglich regelmäßige Pachtzahlungen. Der Betrieb kann unter Umständen vom Pächter "heruntergewirtschaftet" werden. Beide Varianten, die Verpachtung und die Bestellung eines Fremdgeschäftsführers, können also nur Übergangslösungen sein und beinhalten darüber hinaus Risiken. InterimsmanagementBesonders in mittelständisch orientierten Unternehmen in Familienbesitz scheitert die Nachfolgeregelung an fehlender Eignung oder Motivation oder weil die Wechselfälle des Schicksals plötzlich eine andere rasch verfügbare Managementlösung erzwingen. FamiliennachfolgeHier erfolgt die Übergabe des Unternehmens in der Regel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder als Schenkung. Der Betrieb ist dem Übernehmer in den meisten Fällen bekannt. Er weiß, was auf ihn zukommt, und womöglich hat er im Betrieb bereits mitgearbeitet. Grundsätzlich möglich, in der Praxis aber eher selten, ist der Kauf des Unternehmens durch einen Familiennachfolger. Erwirbt ein Familienmitglied das Unternehmen durch Kauf, gelten die gleichen Bedingungen wie beim Kauf durch Fremde. VergütungEntweder monatlicher Retainer pls Erfolgsprämie oder, im Falle eines persönlichen Einstieges, nur Retainer bis zum Einstieg (max. 6 Monate) |

